Unterbringung
Eine dauerhafte Einzelhaltung der gesellig lebenden Vögel ist
nicht tiergerecht. Auch bei intensivster Beschäftigung kann der
Halter eines einzeln gehaltenen Kanarienvogels einen Artgenossen
nicht ersetzen. In der Brutzeit können meist nur miteinander
verpaarte Vögel in einer Haltungseinrichtung gehalten werden.
Außerhalb der Brutzeit ist eine Gruppenhaltung unabdingbar.
Die Haltungseinrichtung sollte eine Grundfläche von mindestens
150 cm x 60 cm und eine Höhe von mindestens 100 cm aufweisen.
In einer Voliere dieser Größe können ein bis drei Paare
gehalten werden. Für bis zu zwei zusätzliche Paare ist die
Grundfläche um 50 % zu vergrößern. Die Vögel müssen jeden
Tag so lange wie möglich, mindestens jedoch eine Stunde Frei-
flug erhalten. Kann den Tieren kein Freiflug gewährt werden, ist
ein freier Flugraum von mindestens 2 m³ für bis zu drei Paare
erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass die Volierengrundflä-
che mindestens 2 m² beträgt. Rundkäfige sind nicht tiergerecht,
da die Tiere keine Rückzugsmöglichkeiten haben.
In einer ganzjährigen Außenhaltung benötigen Kanarienvögel
einen frostfreien Schutzraum mit einer Grundfläche von mindes-
tens 100 cm x 50 cm und einer Höhe von 100 cm, auch wenn
sie wenig temperaturempfindlich sind. Der Schutzraum ist für
die Tiere attraktiv zu gestalten. Er muss hell genug sein, damit
sich die Vögel bei Dämmerung gerne in ihn zurückziehen. Die
Einflugmöglichkeiten sind möglichst weit oben anzubringen und
groß genug zu gestalten, damit sie auch ängstlichere Vögel nut-
zen.