Unterbringung Eine dauerhafte Einzelhaltung der gesellig lebenden Vögel ist nicht tiergerecht. Auch bei intensivster Beschäftigung kann der Halter eines einzeln gehaltenen Kanarienvogels einen Artgenossen nicht ersetzen. In der Brutzeit können meist nur miteinander verpaarte Vögel in einer Haltungseinrichtung gehalten werden. Außerhalb der Brutzeit ist eine Gruppenhaltung unabdingbar. Die Haltungseinrichtung sollte eine Grundfläche von mindestens 150 cm x 60 cm und eine Höhe von mindestens 100 cm aufweisen.

In einer Voliere dieser Größe können ein bis drei Paare gehalten werden. Für bis zu zwei zusätzliche Paare ist die Grundfläche um 50 % zu vergrößern. Die Vögel müssen jeden Tag so lange wie möglich, mindestens jedoch eine Stunde Frei- flug erhalten. Kann den Tieren kein Freiflug gewährt werden, ist ein freier Flugraum von mindestens 2 m³ für bis zu drei Paare erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass die Volierengrundflä- che mindestens 2 m² beträgt. Rundkäfige sind nicht tiergerecht, da die Tiere keine Rückzugsmöglichkeiten haben. In einer ganzjährigen Außenhaltung benötigen Kanarienvögel einen frostfreien Schutzraum mit einer Grundfläche von mindes- tens 100 cm x 50 cm und einer Höhe von 100 cm, auch wenn sie wenig temperaturempfindlich sind. Der Schutzraum ist für die Tiere attraktiv zu gestalten. Er muss hell genug sein, damit sich die Vögel bei Dämmerung gerne in ihn zurückziehen. Die Einflugmöglichkeiten sind möglichst weit oben anzubringen und groß genug zu gestalten, damit sie auch ängstlichere Vögel nut- zen.